Garantiebedingungen „Geld-zurück-Garantie"
Diese Garantiebedingungen regeln Leistungsumfang und Ablauf der Geld-zurück-Garantie der GfV Gesellschaft für Verbraucherschutz GmbH für die Löschung rechtswidriger SCHUFA-Einträge. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 355, 356 BGB bleibt hiervon unberührt.
1. Leistungsumfang
Gegenstand der Garantie ist die Prüfung der bei der SCHUFA Holding AG gespeicherten personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf ihre Rechtmäßigkeit und — soweit eine Rechtswidrigkeit festgestellt wird — die Veranlassung der Löschung mindestens eines rechtswidrig gespeicherten Eintrags durch die SCHUFA Holding AG.
Die GfV verspricht: „Wir entfernen für Sie mindestens eine personenbezogene Information, die rechtswidrig in Ihrer Datenkopie gespeichert ist."
2. Ablauf
- Nach Erteilung des Auftrags fordert die GfV im Namen des Auftraggebers eine aktuelle Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA Holding AG an.
- Die erhaltenen Daten werden durch die mit der GfV kooperierende Partnerkanzlei anhand der einschlägigen datenschutz- und zivilrechtlichen Vorgaben auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft.
- Wird festgestellt, dass einer oder mehrere Einträge rechtswidrig gespeichert sind (etwa wegen fehlerhafter Meldung, abgelaufener Speicherfristen nach § 31 BDSG, fehlender Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO oder Verstößen gegen Art. 17 DSGVO), leitet die GfV die erforderlichen Schritte zur Löschung ein.
- Mit dem Erhalt einer aktualisierten SCHUFA-Datenkopie, aus der die Löschung des betreffenden Eintrags ersichtlich ist, gilt die Leistung als erbracht.
3. Rückerstattung (Geld-zurück-Garantie)
Kann die GfV nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung keinen rechtswidrig gespeicherten Eintrag feststellen oder gelingt es innerhalb des vertraglich vereinbarten Bearbeitungszeitraums nicht, mindestens einen Eintrag bei der SCHUFA entfernen zu lassen, erstattet die GfV das vom Auftraggeber gezahlte Honorar vollständig zurück.
Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Garantiefalls über das ursprünglich vom Auftraggeber verwendete Zahlungsmittel. Ein Anspruch auf Bar- oder Scheckauszahlung besteht nicht.
4. Ausschlüsse
Von der Geld-zurück-Garantie nicht umfasst sind:
- Zusicherungen zur Verbesserung oder zum Erreichen eines bestimmten SCHUFA-Basisscores oder branchenspezifischen Scores;
- die Verhinderung oder Kontrolle zeitgleich neu gemeldeter Einträge durch Vertragspartner der SCHUFA nach dem Auftragsdatum;
- Einflussnahme auf parallele oder anschließende Speicherungen durch die SCHUFA oder andere Auskunfteien (z. B. CRIF, Creditreform Boniversum);
- Schadensersatzansprüche, die über das bereits gezahlte Honorar hinausgehen.
5. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Unabhängig von dieser Garantie steht dem Auftraggeber als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB in Verbindung mit § 356 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsabschlusses gesondert erteilt. Diese Garantiebedingungen schränken das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ein.
6. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und — soweit rechtlich zulässig — Gerichtsstand ist der Sitz der GfV Gesellschaft für Verbraucherschutz GmbH. Verbrauchern steht der gesetzliche Gerichtsstand nach § 29c ZPO offen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 15 DSGVO — Auskunftsrecht der betroffenen Person. eur-lex.europa.eu
- Art. 17 DSGVO — Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden").
- § 31 BDSG — Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften. gesetze-im-internet.de
- § 355 BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. gesetze-im-internet.de